Auf dieser Seite findest du alle Informationen zur Aktivierungskampagne bzw. dem Restart der Jugendarbeit und den Fördermöglichkeiten.
Was ist die Aktivierungskampagne?
Die Aktivierungskampagne ist ein Programm des Bayerischen Jugendrings im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Die Kampagne hat das Ziel, die durch Corona in großen Bereichen eingeschränkte Jugendarbeit wieder aufleben zu lassen und junge Menschen sowie Mitarbeitende für die vielen Angebote der Jugendarbeit vor Ort zu gewinnen. Um das zu ermöglichen hat die Bayerische Staatsregierung finanzielle Mittel über den Bayerischen Jugendring den Jugendringen in Bayern zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen zur Aktiverungskampagne und Förderungen des BJR unter: www.bjr.de/aktivierungskampagne
Der Kreisjugendring Hof hat sich weitere zusätzliche Förderungen und Anreize für die Auflebung der Jugendarbeit im Landkreis Hof überlegt. Nachfolgend sind die drei Maßnahmen näher erläutert. Bei Rückfragen steht die Geschäftsstelle des KJR Hof gerne zur Verfügung.
Maßnahmen KJR Hof
Plant ihr gerade eine Veranstaltung für Kinder und Jugendliche bzw. habt ihr Ideen, aber es fehlt euch das nötige Kleingeld? Dann kommt auf den KJR Hof zu und wir planen eine Kooperation. Dabei tritt der KJR Hof als „stiller“ Kooperationspartner auf und unterstützt euch vor allem in finanzieller Hinsicht (max. 600€).
ACHTUNG: Im Vorhinein muss eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Bereitstellung der Mittel. Bitte kommt daher schnellstmöglich auf uns zu, da die Mittel begrenzt sind. Nach der Veranstaltung muss ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Es handelt sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung (keine Gewinnerzielung).
– Muster Kooperationsvereinbarung (Word)
– Antrag Auslagenersatz Kooperationsvertrag (Word)
– Muster Teilnehmendenliste (Word)
– Logo KJR Hof (Word)
Am Sonntag, den 26.06.2022 findet der zwanzigste Weltkindertag des Landkreises Hof in Selbitz statt. Gemeinsam mit der Kommunalen Jugendarbeit planen wir wieder vielfältige Mitmachaktionen und Angebote für die Kinder und Jugendlichen im Landkreis. Dabei brauchen wir aber vor allem eure Hilfe!
Wenn euer Jugendverband oder eure Jugendgruppe auch gerne dabei sein sowie sich und seine Arbeit präsentieren möchte, dann meldet euch schnell an. Durch die Aktivierungskampagne und den zusätzlichen Mitteln ist es uns in diesem Jahr möglich euch einen Auslagenersatz (max. 350€) zu ermöglichen. Dabei könnt ihr beispielsweise Reise-, Sach- oder Honorarkosten im Nachhinein geltend machen. Hierfür den Antrag mit allen nötigen Unterlagen (kurzer Sachbericht, Belegliste usw) spätestens sechs Wochen nach dem Weltkindertag einreichen.
ACHTUNG: Bitte denkt im Vorhinein an die Förderhinweise, Wort-Bild-Marke und AN-Best-P. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Bereitstellung der Mittel. Bitte kommt daher schnellstmöglich auf uns zu, da die Mittel begrenzt sind. Es handelt sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung (keine Gewinnerzielung).
Anbei findet ihr den Antrag des Auslagenersatzes, die Förderhinweise/Wort-Bild-Marken, AN-Best-P sowie das Muster für eine Belegliste und den kurzen Sachbericht:
– Antrag Auslagenersatz (Word)
– Muster Belegliste (Excel)
Am Tag der Jugendleiter/innen am 24.09.2022 ist uns vor allem der Mehrwert für euch wichtig. Wir möchten euch mit Workshops und Vorträgen inspirieren und unterstützen sowie die Netzwerkarbeit untereinander ermöglichen.
In unserer Gruppenerhebung fragen wir im Moment ab, welche Themen euch wichtig sind und euch in eurer praktischen Arbeit unterstützen würden. Bitte macht zahlreich mit und stimmt für eure Themenwünsche ab oder schreibt uns eine E-Mail.
Wer kann einen Auslagenersatz zum Weltkindertag beantragen? Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsjugendorganisationen und -verbände im Kreisjugendring Hof, die am Weltkindertag 2022 einen aktiven Stand habe, d. h. einen Stand inkl. Mitmachaktion oder Verpflegung.
Wer kann eine Kooperationsanfrage bzgl. einer Veranstaltung stellen? Alle Mitgliedsjugendorganisationen und -verbände im KJR, die OKJA (z.B. Jugendtreff, -zentren usw.)/die Gemeindejugendarbeit, die Kommunale Jugendarbeit sowie Jugendstadträte und -parlamente im Landkreis Hof.
Wie oft kann man einen Antrag stellen? Jeder antragesberechtigte Akteur (siehe oben) kann max. einen Antrag im Rahmen des Weltkindertags und eine Kooperationsanfrage stellen.
Wer/Was kann nicht gefördert werden? Ausgaben, die dem Jugendschutz nicht entsprechen; Veranstaltungen, die bereits über das Programm „Let´s meet“ gefördert werden; Kinder und Jugendliche, die nicht aus dem Landkreis Hof kommen; Personen älter als 26 Jahre